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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Carsten Krumm – 360pure, Friedrichstraße 58, 63263 Neu-Isenburg · info@360pure.de
Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung virtueller 360°-Rundgänge, Panorama- und Drohnenaufnahmen sowie damit verbundene Leistungen (Hosting, Einbettung, Bearbeitung) zwischen Carsten Krumm, handelnd unter „360pure“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nur nach ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Als Auftragsbestätigung gilt auch eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung (u. a. Paket „Basic“/„Plus“, Anzahl der Aufnahmestandpunkte, Zusatzleistungen).

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung mit der Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters. Aufnahmestandpunkte, Bildausschnitte und gestalterische Umsetzung liegen im fachlichen Ermessen des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Der Auftraggeber erhält die fertige, eigenständig lauffähige Tour einschließlich der zugehörigen Dateien sowie einen Einbettungs-Code für die eigene Website.

(4) Beim Paket „Plus“ ist die Einbindung eines Grundrisses enthalten. Der Grundriss ist vom Auftraggeber als PDF oder JPG bereitzustellen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt den ungehinderten Zugang zu den aufzunehmenden Räumen/Objekten sicher und sorgt für einen aufnahmebereiten Zustand (Ordnung, Beleuchtung, Freiräumen störender Gegenstände).

(2) Erforderliche Zuarbeiten (z. B. Grundriss, Logo, Markenvorgaben, Freigaben) sind rechtzeitig und in verwertbarer Form bereitzustellen.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unzureichende Mitwirkung zurückgehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ein durch fehlende Mitwirkung verursachter erfolgloser Vor-Ort-Termin gilt als Ausfall im Sinne von § 6.

§ 5 Rechte Dritter, Personen- und Drohnenaufnahmen

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass er berechtigt ist, die betreffenden Räume/Objekte aufnehmen zu lassen (insb. Eigentum bzw. Hausrecht), und dass der Aufnahme keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(2) Für die Aufnahme und Veröffentlichung erkennbarer Personen sowie geschützter Werke, Marken oder Kennzeichen Dritter holt der Auftraggeber die erforderlichen Einwilligungen selbst ein.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Zusicherungen resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Drohnen-/Außenaufnahmen erfolgen nur, soweit rechtlich zulässig und die erforderlichen Erlaubnisse vorliegen; sie stehen unter dem Vorbehalt der Witterung und behördlicher Vorgaben. Ist eine Drohnenaufnahme aus diesen Gründen nicht durchführbar, wird der Leistungsumfang einvernehmlich angepasst.

§ 6 Termine, Lieferzeiten, Ausfall und Stornierung

(1) Angegebene Bearbeitungs-/Lieferzeiten (z. B. „ca. 48 Stunden“) sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin in Textform vereinbart wurde. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit vollständiger Bereitstellung der Mitwirkungsleistungen.

(2) Vor-Ort-Termine kann der Auftraggeber bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Bei späterer Absage oder wenn der Termin aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann, ist eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 150 €, zu erstatten. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt unberührt; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Abgerechnet wird nach Aufnahmestandpunkten bzw. dem vereinbarten Paket.

(2) Alle Preise sind Endpreise. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer berechnet oder ausgewiesen.

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Aufträgen mit größerem Umfang kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

(4) Wiederkehrende Leistungen (Hosting) werden je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Die erstellten Rundgänge, Panoramen und Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken zur eigenen geschäftlichen und werblichen Nutzung ein (u. a. eigene Website, Social Media, Immobilien-/Branchenportale, Printmedien). Umfasst sind das Vervielfältigen, öffentliche Zugänglichmachen, Einbetten und das Selbst-Hosten der Tour.

(3) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

(4) Eine Bearbeitung der Werke, die den Werkcharakter erheblich verändert (z. B. inhaltliche Manipulation der Aufnahmen), bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sie dessen berechtigte Interessen berührt. Formatanpassungen und die technische Einbindung sind stets zulässig.

(5) Auf eine Urhebernennung im Rahmen der Nutzung durch den Auftraggeber verzichtet der Auftragnehmer; § 12 bleibt unberührt.

§ 9 Hosting und Einbettung

(1) Auf Wunsch hostet der Auftragnehmer die Tour gegen das vereinbarte monatliche Entgelt (die ersten zwei Monate sind, sofern angeboten, inklusive).

(2) Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit und keine Reaktionszeiten (kein SLA). Kurzzeitige Unterbrechungen für Wartung, Updates oder aus technischen Gründen bleiben vorbehalten.

(3) Das Hosting kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Da die Tour dem Auftraggeber gehört und ihm die Dateien vorliegen, kann er diese jederzeit selbst hosten. Für eine eigene Datensicherung ist der Auftraggeber verantwortlich.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung frei von Mängeln erbracht wird, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Gestalterische Auffassungsunterschiede stellen keinen Mangel dar.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme/Lieferung in Textform anzuzeigen. Bei berechtigter Rüge leistet der Auftragnehmer Nacherfüllung (Nachbesserung). Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.

§ 12 Eigenwerbung / Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke zur eigenen Präsentation und Werbung zu verwenden (z. B. Portfolio, Website, Social Media) und den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus berechtigten Gründen jederzeit in Textform widersprechen.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Unternehmern ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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